Finanzmarktkrise und Rechnungslegung
Von Ising Peter und Prof. Dr.rer.pol. Pfaff DieterKategorie: Controlling, Institut für Rechnungswesen und Controlling, veb.ch
Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise haben durch die Änderungen an IAS 39 und dem Entwurf zu IFRS 7 auch die Rechnungslegung selbst erreicht. Nach grossem politischem Druck war der internationale Standardsetter IASB gezwungen, seine Bilanzierungsvorschriften zu ändern. Der vorliegende Beitrag zeigt die Ursachen der Finanzkrise sowie ausgewählte Reaktionen des IASB.
Wie alles begann
Von Ende der 90-er-Jahre bis Mitte 2004 sorgten in den USA nachlässige Richtlinien bei der Kreditvergabe sowie die Niedrigzins-Politik der US-Notenbank Federal Reserve(FED) für ein Überangebot an billigem Geld. Daher wurden Hypothekarkredite zunehmend auch an bonitätsschwache Kreditnehmer vergeben, so genannte Subprimes. Aufgrund der grossen Nachfrage nach Wohneigentum stiegen die Immobilienpreise stark an, was die Beleihungsgrenze erhöhte:
Das Kreditvolumen wurde zunehmend ausgeweitet und auch für Konsumzwecke eingesetzt. Da die Verträge in der
Regel variable Zinsen vorsahen, bestand bei steigenden Zinsen die Gefahr, dass die Schuldner die Raten nicht mehr bezahlen konnten. Genau das geschah ab Mitte 2004. Der FED-Leitzins erhöhte sich von 1,0 % im Jahr 2004 auf 5,25 % im Jahr 2006. Analog stiegen die Hypothekarzinsen an. In der Folge waren viele Hausbesitzer mit einer Zinsbelastung konfrontiert, die sie nicht mehr bezahlen konnten. Viele der Betroffenen mussten ihre Häuser verlassen. Dadurch stieg das Angebot an Immobilien über die Nachfrage; Häusermarkt und Preise brachen ein.
Frage nach den Schuldigen
Die Frage, wer letztlich Schuld an der Krise hat, ist schwer zu beantworten. Durch die niedrigen Zinsen bestand ein Überangebot an Liquidität auf dem Markt. Hinzu kamen die unverantwortlichen Kreditvergaben, welche später zu den so genannten Subprimes führten. Aus den Hypothekarkrediten wurden bei den Banken schliesslich komplexe Finanzprodukte geschnürt. Sie verbrieften diese Hypotheken in komplizierte Finanzvehikel. Niemand hatte mehr den
genauen Überblick, wie diese strukturiert waren und wo das Risiko letztendlich gebunden war. Selbst Ratingagenturen hatten Probleme bei der Beurteilung dieser Produkte. Die (mangelnde) Transparenz spielte eine bedeutende Rolle, sowohl bei der Konstruktion der komplexen Produkte, als auch bei deren Weitergabe an andere Marktteilnehmer.
Verbriefung
Die an die Hauseigentümer abgegebenen Kredite wurden von der Bank in der Regel nicht in den Büchern gehalten, sondern verbrieft und am Markt weitergereicht. Zur Verbriefung der Hypothekarkredite setzten Banken diverse Instrumente ein, die sich unter dem Oberbegriff Asset-Backed Securities (ABS) zusammenfassen lassen. Die Struktur der Transaktion war äusserst komplex (Abb. 1).
Einfach gesagt, verkaufte die Bank (Originator) den Kredit an eine eigens für den Übertrag gegründete Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity, SPE). Diese übernahm die Verbriefung und den Weiterverkauf an einen Investor (andere Banken, Hedge-Fonds etc.).
In Geschäftsberichten der Banken ist zu lesen, dass sie auch aktive Market Maker für diese Wertschriften waren und daher in der Folge wieder Anteile an den von ihnen verkauften Vermögenswerten erworben haben. Daraus lassen sich der für solche Produkte weit verzweigte Markt und die vielfältige Rolle der Banken im Prozess der Transaktionen erkennen. Entscheidend für die Banken war der Risikoübertrag der Kredite. Durch den Übertrag an die Zweckgesellschaft und deren rechtliche Auslagerung löste sich die Bank von sämtlichen Risiken ihrer eigenen Kredite. Weiterhin bestand der Vorteil für die Kreditgeber darin, ihre illiquiden Aktiven in liquide Aktiven umzuwandeln.
Infolge der Kreditkrise kam es allerdings zu erheblichen Problemen, denn die Banken wussten nach den Ausfällen um die Unsicherheit der Kredite. Es war jedoch nicht bekannt, welche Bank welche Risiken in den Büchern hatte. Die Banken trauten einander nicht mehr, liehen sich kein Geld, und der Handel mit ABS brach ein. Es kam zu einer Vertrauenskrise, staatliche Hilfen wurden und werden nach wie vor benötigt.
Rolle der Rechnungslegung
Die Rolle der Rechnungslegung hängt eng mit der Bewertung zum Fair Value zusammen. Vom Standardsetter als marktnaher Preis eingeführt und in Zeiten steigender Kursen von Banken gerne verwendet, um Milliarden Gewinne auszuweisen, wurde der Bewertungsmassstab in der Krise zum Diskussionsthema.
Gemäss IAS 39 sind Finanzinstrumente je nach Erfüllung bestimmter Kriterien in vier Kategorien einzuteilen: «Loans and Receivables», «Held-to-Maturity», «Availablefor-Sale» und «Financial Assets at Fair Value through Profit and Loss». Die letzte Kategorie lässt sich wiederum unterteilen in «Heldfor-Trading» und «Designated at Fair Value
». Die verbrieften Kredite sind häufig in der Kategorie Held-for-Trading zu finden. Dort ist in der Folgebewertung jede Wertänderung des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam zu verbuchen, was in den anderen Kategorien nicht der Fall ist. Wurde aber ein Finanzinstrument einmal in eine der Kategorien eingeordnet, war die Umgliederung grundsätzlich nicht gestattet. Dies führte in der Krise zu grossem Widerstand der Praxis.
Denn der Markt für die Finanzinstrumente, wie ABS, brach zusammen und damit der Fair Value dieser Wertpapiere. Ziel von Banken und Politik war es daher, dringend eine Regelung zur Umgliederung von ABS zu erwirken, die eine Aussetzung der Bewertung zum Fair Value ermöglichen sollte. Um der Europäischen Kommission, die mit einer eigenmächtigen Änderung gedroht hatte, zuvorzukommen, hat das IASB daraufhin in einer bisher einmaligen Aktion
den Standard IAS 39 kurzfristig geändert. Dabei wurde der eigentliche Prozess (Due Process) bis zum Inkrafttreten der Änderungen eines Standards völlig ausgehebelt: Eigenständig und ohne Befragung der rechnungslegungsinteressierten Gruppen wurden die Änderungen vom IASB in Rekordzeit verabschiedet. Neuerdings sind
gemäss IAS 39 bestimmte Umgliederungen in so genannten «rare circumstances» erlaubt, zu denen auch die Finanzkrise zählt. Die Reklassifizierung erlaubt es Unternehmen, ihre Finanzinstrumente von «Fair Value through Profit and Loss» in eine der drei anderen Kategorien umzugliedern. Der Standard wurde im Oktober 2008 als rückwirkend gültig ab dem 1. Juli 2008 erklärt. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Finanzinstrumente zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Oktober 2008 zu einem beliebigen Datum umklassifizieren und damit zu einem mehr oder weniger beliebigen Wert innerhalb dieses Zeitraums bewerten konnten. Seit dem 1. November 2008 ist der jeweilige Wert am Tag der Reklassifizierung anzuwenden.
Auch die Offenlegung von Finanzinstrumenten wird sich ändern. Im Oktober 2008 hat das IASB den Entwurf zu Änderungen des IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist lief bis 15. Dezember 2008, und der Standard soll zum 1. Juli 2009 in Kraft treten. Der Entwurf sieht in Anlehnung an die US-GAAP ausführliche quantitative Angaben über die Verwendung der jeweiligen Stufen der Fair Value Hierarchie vor. Die Massnahme soll das Vertrauen in die Rechnungslegung wieder stärken.
Für den Ansatz und die Offenlegung von SPEs besteht weiterhin keine zufriedenstellende Regelung. Bereits seit dem Niedergang von Enron und Arthur Anderson ist die Nicht-Bilanzierung von so genannten SPEs scharf kritisiert worden. Jedoch wurde offensichtlich kein Weg gefunden, deren Ansatz angemessen in der Rechnungslegung zu berücksichtigen. Gemäss IAS 27 beziehungsweise SIC 12 ist eine SPE zwar zu konsolidieren, wenn die wirtschaftliche Betrachtung des Verhältnisses zwischen einem Unternehmen und der SPE zeigt, dass die SPE durch das Unternehmen beherrscht wird (Control). Durch eine geschickte vertragliche Ausgestaltung können Banken die Konsolidierung jedoch vermeiden. Sie berichten in ihren Jahresabschlüssen dann lediglich unter der Rubrik «Off-Balance Sheet» von SPEs, ohne quantitative Angaben zu machen.
Ob die Talsohle der bisherigen Krise schon durchschritten worden ist, ist ungewiss. In jedem Fall werden weitere Schritte des IASB folgen, um das Vertrauen der Investoren in die Rechnungslegung von Banken wiederherzustellen. Skandale und Krisen können aber auch durch die beste Rechnungslegung nicht verhindert werden, getreu dem Motto: Don’t blame the messenger.
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Ising Peter: Dipl.- Kfm. Peter Ising, IFRS-Accountant; Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechnungswesen und Controlling der Universität Zürich. Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten im Accounting sowie Management in München (D) und Lausanne. Forschungsbereich: IFRS und Auswirkungen der Rechnungslegung auf den Kapitalmarkt.
Bisherige Dozententätigkeit an der Controller Akademie Zürich in den Bereichen Kostenrechnung sowie wertorientierte Unternehmensführung.
Praxistätigkeiten bei verschiedenen Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie im Bank- und Finanzwesen.
Institution:
Universität Zürich, Institut für Rechnungswesen und Controlling
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Prof. Dr.rer.pol. Pfaff Dieter:
Prof. Dr. rer. pol. Dieter Pfaff, Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre und Direktor am Institut für Rechnungswesen und Controlling der Universität Zürich. Mitglied des Vorstandes von veb.ch, dem grössten schweizerischen Verbands für Rechnungswesen und Controlling. Autor und Mitherausgeber mehrerer Fachbücher sowie Verfasser zahlreicher Beiträge in nationalen und internationalen Fachzeitschriften und Sammelbänden zu den Themen Controlling, Kostenmanagement, Finanzwirtschaft sowie Bilanzierung. Geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift „Die Unternehmung“ sowie Mitglied des Editorial Board der „Management Accounting Research“.
Institution:
Universität Zürich, Institut für Rechnungswesen und Controlling
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