Autor:
Alfred Breu,
Präsident Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik (seit deren Bestehen, 11 Jahre), Kaufmann, ursprünglich Bankangestellter mit rund 10 Jahre in der Informatik in Organisations- und Führungsaufgaben, in den Neunziger Jahren als Ressort-Personalleiter einer Grossbank tätig, wo u.A. die Informatik zum Betreuungsgebiet zählte. Die ZLI ist ein Verein mit rund 330 Mitgliedern, die Informatik-Lehrlinge ausbildenden Betriebe. Wirke in der Kommission Bildung von ICTswitzerland mit (Dossier Grundbildung) und im SVIB (Dachverband der Lehrmeistervereinigungen). Ich engagiere mich für Berufs- und Lehrstellenmarketing, die Qualitätsförderung in der Informatik-Grund- und Weiterbildung und für die Berufswettbewerbe.
www.zli.ch
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| Anrechnung nicht formell erworbener Kompetenzen – ein Projekt von hohem Interesse für die Informatik |
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Von Alfred Breu, Präsident Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik (ZLI)
Die Anrechnung nicht formell erworbener Kompetenzen ermöglicht gemäss Berufsbildungsgesetz Erwachsenen den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen, ohne einen üblichen Bildungsgang durchlaufen zu müssen. Im Projekt "Validation des acquis" werden unter der Federführung des (BBT) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die Grundlagen zur Erarbeitung von Anrechnungsverfahren entwickelt. Die Informatik ist mit dabei. Dank dem Modulkonzept sind die Grundlagen vorhanden, mit ersten Pilotumsetzungen kann noch in diesem Herbst gerechnet werden.
Wer keine einschlägigen Abschlüsse vorzuweisen hat, hat es auf dem Schweizer Arbeitsmarkt oft schwer. Auch die berufliche Weiterbildung setzt in aller Regel einen Abschluss oder ein Zeugnis voraus, in der Regel den Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis. Zunehmend ist das auch in der Informatik der Fall, das belegen langjährig tätige Informatiker/-innen, die sich am Markt verändern wollen oder müssen. Genügten in der Vergangenheit produkteorientierte Zertifikate, hat heute die Informatiklehre bereits neue Standards gesetzt. Kommt hinzu, dass der heutige Konkurrent eines Schweizer Informatikers nicht nur ein weiterer Zürcher oder eine Bernerin ist, sondern bestausgebildete Inder, Polen usw. mit Hochschulabschluss. Entsprechend wird es für langjährige Informatiker immer wichtiger, die Kompetenzen mit eidg. Abschlüssen zu belegen und die Voraussetzung zur Weiterbildung in der höheren Berufsbildung zu schaffen.
Ein neuer Weg zum eidg. Fähigkeitszeugnis als Informatikerin/Informatiker
Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht die Anrechnung nicht formal erworbener Kompetenzen. Seit einiger Zeit arbeitet eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) daran, die Voraussetzungen hierfür zu schaffen und für alle Kantone gültige Regelungen festzulegen. I-ch (Informatik Schweiz) ist an dieser Arbeitsgruppe beteiligt. Ein Projektteam der Informatikgrundbildung ist dabei, die nötigen Instrumente, Verfahren und Bestehensregeln für die Beurteilung von Kompetenzen zu definieren. Dabei kann sie sich auf die neue Bildungsverordnung der Informatiker/-innen, auf das Qualifikationsprofil für den Beruf Informatiker/-in und den Modulbaukasten von i-ch stützen. Gerade in der Anrechnung von praktisch erworbenen Kompetenzen ist die Grundlage der Informatiklehre mit den Moduldefinitionen und dem Beschrieb der Handlungskompetenzen, Lernziele und handlungsnotwendigen Kenntnissen genial im Vergleich zu den Definitionen in anderen Berufen.
Selbstbeurteilung mit Kompetenzenbilanz
Die Anerkennung nicht formal erworbener Kompetenzen richtet sich an mindestens 25-jährige Berufsleute mit einer mindestens 5-jährigen Berufserfahrung in einem Schwerpunkt der Informatik, also im Support, der Systemtechnik oder Applikationsentwicklung. Deren Kompetenzen werden nach ähnlichen Kriterien beurteilt, wie die der Lehrabgänger/-innen. Das Verfahren beginnt mit dem Zusammentragen einer Kompetenzenbilanz. Die interessierte Person reicht ein Dossier ein, in welchem sie ihre Kernkompetenz angibt (z.B. Applikationsentwickler/-in mit grossem Portefeuille) und ein Referenzprojekt. Sie muss in den Unterlagen ihre Kernkompetenz in 3 Kompetenzfeldern und das Erfüllen der wichtigsten 11 Module des betreffenden Schwerpunkts nachweisen sowie die angemessenen Fähigkeiten und Kenntnisse in weiteren 6 Grundlage-Modulen. Der Abschluss der Allgemeinbildung, in einer früheren mindestens 3-jährigen Lehre absolviert, wird angerechnet. Fehlt dieser, ist er nachzuholen. Ebenso sind allfällige Lücken in der Informatik zu schliessen.
Die Validierung der Kompetenzen
Zuständig für die Abgabe der eidg. Fähigkeitszeugnisse ist der jeweilige Kanton. Entsprechend ist das Dossier dem zuständigen Berufsinspektorat zuzustellen. Die kantonalen Prüfungsexperten werden es beurteilen und den Verfasser zu einem Assessment einladen, in welchem die vorhandene Kompetenz verifiziert wird und allfällige Lücken im Vergleich zum Abschluss der Informatiklehre herausgefiltert werden. Diese sind noch vor der definitiven Anerkennung zu schliessen. Das EFZ wird nur bei wirklich vorhandener Gleichwertigkeit abgegeben.
Nutzen für alle Beteiligten
Von der Kompetenzenbilanz profitieren Arbeitgebende und Arbeitnehmende, resp. die Stellensuchenden. Es ist zu hoffen, dass sich viele Informatiker/-innen zertifizieren und damit ihre Kompetenz nach dem allgemein bekannten System des Lehrabschlusses nachweisen lassen. Mit der Selbstbeurteilung im Vergleich zu den geforderten Kompetenzen erkennt man allfällige Lücken und kann diese schliessen. Dadurch, dass Informatiker/-innen die nicht formal erworbenen Fähigkeiten sichtbar machen und anerkennen lassen, steigen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Aber nicht nur das, sie verfügen so über eine Grundlage, ihre Fähigkeiten gezielt weiter zu entwickeln und ihnen wird der Zugang zur höheren Berufsbildung vereinfacht oder gar erst ermöglicht. Auf der anderen Seite können sich die Betriebe auf neue, verlässliche Informationen über die Fähigkeiten von Bewerberinnen und Bewerbern stützen. Des Weiteren steht Ihnen für die Förderung der Mitarbeitenden ein wertvolles und einfaches Personalentwicklungsinstrument zur Verfügung.
Einführung in allen Kantonen im 2008
Angestrebt wird die Pilotumsetzung des Anerkennungsprozesses in diesem Herbst in den Kantonen Zürich und Bern. Die Anwendung in allen Kantonen ist per 2008 geplant, ein Beitrag im Rahmen des Jahres der Informatik, der Informatica 08.
>>"Informatikfachleute: Die Schere öffnet sich
" Von Alfred Breu, Präsident ZLI und
Barbara Schiesser, Geschäftsleiterin, SwissICT (Juli 07)
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