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Dr. Jürg Martin, Rechtsanwalt, Managing Partner der MSM Gruppe, Winterthur |
| Die MSM Gruppe in Winterthur ist ein interdisziplinäres Team, das Unternehmen unterstützt in Betriebswirtschaft, Recht / Steuern und Administration / Infrastruktur. www.msmgroup.ch |
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| Auswirkungen der Bilateralen Verträge auf den Schweizer IT-Markt |
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Wissen Sie noch was die Bilateralen Verträge I und II beinhalten? Die Bilateralen I (u.a. Personenfreizügigkeitsabkommen) sind schon seit 2002 in Kraft, und das Thema hat seither kaum an Brisanz und Aktualität eingebüsst. Vor kurzem hat das Schweizer Volk auch die Bilateralen II (Schengen/Dublin) angenommen. Höchste Zeit, einen kurzen Fresh-up über das komplexe Vertragswerk zu geben. Welche Konsequenzen haben die Bilateralen auf die IT-Branche? Werden die Bilateralen eher Vor- oder Nachteile bringen? Am Beispiel des Engpasses an qualifizierten IT-Fachspezialisten in der Schweiz kann gut aufgezeigt werden, dass die Bilateralen längerfristig einen Standortvorteil für die IT-Branche bringen und eine ideale Antwort auf die verschiedenen Bedürfnisse der IT-Branche geben.
IT-Markt: Engpass an Fachkräften
Die Schweiz hat einen attraktiven, hochentwickelten und kompetitiven IT-Markt. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue Produkte und Anwendungen auf den Markt kommen, die die Bedürfnisse der Wirtschaft als auch der Konsumenten zu befriedigen vermögen. Innovation ist also ein prägendes Merkmal der IT-Branche. Dementsprechend wird viel in Forschung und Entwicklung investiert mit dem Ziel, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln. Diese Innovationsfähigkeit des IT-Sektors ruft nach qualifizierten Fachkräften, die die topmodernen Produkte und Prozesse verstehen und anwenden können. Im Moment herrscht im schweizerischen IT-Sektor ein gravierender Mangel an qualifizierten Fachkräften, da die Nachfrage enorm gross ist und die Zahl der Abgänger von schweizerischen Hochschulen zu tief ist, um diese Nachfrage zu befriedigen. In welchem Zusammenhang stehen damit die Bilateralen Verträge? Könnten sie den Mangel an Fachkräften beheben?
Bilaterale Verträge I: Standort- und Wettbewerbsvorteil
Für die Schweizer Wirtschaft ist die Anbindung an den EU-Raum von grösster Bedeutung, da jeder zweite Franken mit der EU verdient wird. Nach der Ablehnung des EWR 1992 schlug die Schweiz erfolgreich den bilateralen Weg ein, welcher mit der Abstimmung über die Bilateralen I im Jahre 2002 einen vorläufigen Höhepunkt erreichte. Mit dem Abschluss der Bilateralen Verträge hat die Schweiz einerseits einen politischen und wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil vermieden. Für bestimmte Branchen in der Schweiz sind gleiche Spielregeln wie sie in der EU gelten, nützlich. Andererseits hat sie die im EU-Raum schon geltende Personenfreizügigkeit auch für die Schweiz ausgehandelt, so dass die Schweizer den EU-Bürgern in Sachen beruflicher und geografischer Mobilität gleichgestellt sind. Gerade für die IT-Branche stellt dies einen Standortvorteil dar, da sie besonders auf hochqualifizierte Fachkräfte angewiesen ist.
Das wichtigste Dossier: Personenfreizügigkeitsabkommen
Die Bilateralen Verträge I und II mit der EU behandeln eine ganze Reihe von Dossiers, die teilweise unmittelbare Auswirkungen auf den Schweizer IT-Markt haben. Das für die IT-Branche wichtigste Dossier ist das Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Personenfreizügigkeit erlaubt, dass Schweizer Bürger ohne eine Bewilligung in der EU wohnen und arbeiten dürfen und die EU-Bürger dasselbe in der Schweiz tun können. Um zu verhindern, dass die Arbeitslosigkeit eines Landes in ein anderes exportiert wird, gilt diese Freiheit jedoch nur für erwerbstätige Personen. Nicht erwerbstätige bzw. arbeitslose Personen können nur mit einer Bewilligung in ein anderes Land auswandern. Hauptziel dieses Abkommens ist also der freie Zugang zum Arbeitsmarkt. Er wird stufenweise eingeführt: Für Schweizer Bürger bereits zwei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens, für EU-Bürger über einen Zeitraum von zwölf Jahren hinweg.
Vorteile: Berufliche und geographische Mobilität
Für Schweizer in der EU gilt seit dem 1. Juni 2004 volle Freizügigkeit. Die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger in der Schweiz wird nicht sofort eingeführt, sondern erfolgt dosiert und stufenweise, nämlich in vier Phasen. Ab 1. Juni 2002 können pro Jahr rund 15'000 Aufenthaltsgenehmigungen für Daueraufenthalter und 115'000 für Kurzaufenthalter in der Schweiz an EU-Bürger ausgestellt werden. Auf dem Arbeitsmarkt gilt der Inländervorrang (ein Arbeitgeber muss immer zuerst versuchen einen Schweizer (Inländer) anzustellen; nur wenn er niemanden aus dem Inland für diesen Job findet, darf ein ausländischer Arbeitnehmer eingestellt werden). Ab 1. Juni 2004 fiel der Inländervorrang weg und die flankierenden Massnahmen treten in Kraft. Schweizer haben ab diesem Zeitpunkt vollen Zugang zum EU-Markt. Für EU-Bürger in der Schweiz gilt weiterhin die Beschränkung auf 15'000 bzw. 115'000 Bewilligungen pro Jahr. Ab 1. Juni 2007 fallen die Mengenbeschränkungen (Kontingente) weg, können aber wieder eingesetzt werden, falls plötzlich überdurchschnittlich viele EU-Bürger einwandern möchten. Ab 1. Juni 2014 findet dann der vollständige Übergang zum freien Personenverkehr gemäss Gemeinschaftsrecht der EU statt. Die Personenfreizügigkeit führt dazu, dass den IT-Unternehmen ein grösserer Markt an qualifizierten Arbeitskräften zur Verfügung stehen als bisher. Schweizer Unternehmen im EU-Raum müssen für ihre schweizerischen Angestellten keinen administrativen Mehraufwand mehr leisten, da der Schweizer Bürger dem EU-Bürger gleichgestellt ist.
Nachteile: Konkurrenzdruck?
Mit der Aushandlung von bilateralen Verträgen und der stillen Übernahme von europäischem Recht erfolgt eine schrittweise Annäherung an die EU. Die Schweiz spielt im globalisierten Markt bereits eine Vorreiterrolle und ist daran interessiert, auch im europäischen Raum nicht kürzere Spiesse zu haben. Mindestens kurzfristige „Schattenseite“ des Personenfreizügigkeits-Abkommens aus Sicht der Arbeitnehmer ist eine verschärfte Konkurrenz durch IT-Fachkräfte aus EU-Ländern wie Polen, Slowakei, Tschechien, etc. In der Absicht, sogenanntes „Lohndumping“ zu verhindern (aber m.E. ohne Notwendigkeit und mit weitgehend schädlichen Folgen), hat die Schweiz einseitig sogenannte flankierende Massnahmen beschlossen. Sie haben in der Geschäftspraxis bisweilen unverständliche Auswirkungen. Für die IT-Branche stellt die Personenfreizügigkeit ein wesentliches Instrument für die Rekrutierung hochqualifizierter IT- Fachkräfte aus dem In- und Ausland dar, weshalb sie für die IT-Branche eine nachhaltige Chance darstellt.
Weitere Dossiers: Bilaterale II
Die Bilateralen Verträge II regeln die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration (Schengen/Dublin), die Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Statistik, MEDIA, Bildung, Berufsbildung, Jugend und Ruhegehälter. Für die IT-Branche werden diese Dossiers kaum entscheidende Wirkungen haben. Durch die Übernahme des Schengener Informationssystems (SIS) könnten dennoch neue Bestimmungen in der Schweiz vorbereitet werden, die insbesondere den Datenschutz betreffen. Erst kürzlich hat der Kanton Zürich eine Überarbeitung des zürcherischen Datenschutzgesetzes in Erwägung gezogen, dies als Konsequenz aus Schengen/Dublin.
Fazit
Die Bilateralen I, insbesondere die Personenfreizügigkeit, stellen für die IT-Branche einen Standort- und Wettbewerbsvorteil und eine Chance dar, hochqualifizierte und teilweise kostengünstige IT-Fachkräfte aus dem In- und Ausland zu rekrutieren. Die Bilateralen II (Schengen/Dublin) haben auf die IT-Branche keine grossen Auswirkungen.
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