Kündigen und gekündigt werden: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Von Seger Wolfgang • 10. Juni 2010 • Kategorie: Thema der WocheDas Thema Arbeit birgt eine hohe soziale und emotionale Sprengkraft in sich. Die berufstätigen Menschen investieren ihre Zeit und ihre Energie ins Erwerbsleben. Nicht umsonst drehen sich die 1. Mai – Reden immer wieder um die Rechte und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und es verwundert nicht, dass den Arbeitnehmerorganisationen und den Gewerkschaften soviel Macht zukommt. Politische Parteien unterstützen viele Forderungen der Gewerkschaften. Die Lohndiskussion und vor allem auch die grossen Unterschiede in den Einkommen sind gerade in unserer Zeit von besonderer Tragweite, die Diskussion um Manager-Löhne zeigt das. Im Schweizerischen Arbeitsvertragsrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Sowohl die Arbeitgeberin wie auch die Arbeitnehmerin dürfen das Arbeitsverhältnis auflösen, sofern die jeweils geltende Kündigungsfrist eingehalten wird. Für die Kündigung braucht es grundsätzlich keinen triftigen Grund. Auch bezüglich der Form der Kündigung gibt es keine besonderen Vorschriften. Dennoch ist es gerade aus der Sicht der Arbeitnehmenden unbedingt angezeigt, aus Beweisgründen einen eingeschriebenen Brief zu schicken. Ein Muster hierfür finden Sie am Ende dieses Reports.






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